Nein zur Strafsteuer für ältere Menschen!

SPO Stellungnahme vom 23. Januar 2010

Nein zur Strafsteuer für ältere Menschen!

SP Oberwallis lehnt die geplante, unsoziale Pflegekostenbeteiligung des Kantons ab.

Die SP Oberwallis lehnt eine Kostenbeteiligung von Heimbewohnenden und Spitex-Betreuten ab. Umgekehrt verlangt die SPO in der laufenden Vernehmlassung, dass die freiwilligen Beiträge des Kantons an die Altenpflege weitergeführt werden.

Am 1. Januar 2011 treten auf Bundesebene betreffend die Langzeitpflege neue Bestimmungen in Kraft. Das neue Bundesgesetz sieht vor, dass bis maximal 20 Prozent der Pflegekosten den alten Menschen in Pflegeheimen und den Spitex-Betreuten auferlegt werden können.

Wer heute im Kanton in einem Pflegeheim wohnt, zahlt monatlich rund 3‘600 Franken für den Heimaufenthalt. Mit einer Belastung von 20 Prozent der Pflegekosten kämen die Heimbewohnenden auf einen Betrag von 4‘250 Franken. Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung kann sich solche Beträge leisten. Die Folge wäre, dass eine grosse Mehrheit der alten Menschen deshalb Ergänzungsleistungen beanspruchen müssten.

Die SP Oberwallis lehnt eine solche Strafsteuer für alte Menschen ab und fordert den zuständigen Staatsrat Tornay auf, dem Parlament eine Vorlage ohne die finanzielle Bestrafung der alten Menschen vorzulegen. Im Rahmen der Gesetzgebung über den innerkantonalen Finanzausgleichs kann dafür gesorgt werden, dass die Gemeinden einen kleineren Teil der Mehrkosten solidarisch übernehmen.

Weiter fordert die SPO das Gesundheitsdepartement auf, die in den letzten 12 Jahren von den SP-Staatsräten auf die Beine gestellte Alterspolitik fortzuführen und namentlich auch die Zwischenstrukturen wie Tagesheime und Palliativpflege weiter zu fördern.

Sozialdemokratische Partei Oberwallis (SPO)

Für Rückfragen: Beat Jost, Mobile 079 658 01 69